In der Sitzung am 24. Juli 2018 wurde erneut der Bauantrag von Sandy und Marco Klein vorgelegt. Diesmal wurde das gemeindliche Einver nehmen erteilt, sofern im Bauantrag die fehlenden Höhenangaben trotz eines Gefälles von etwa elf Prozent nachgetragen werden. Gegen die Tekturpläne von Marion Stiegler-Beer und Oliver Stiegler (Drehung der Lagerhalle) und Nutzungsänderung von Jitaru Adrian und Costel gab es keine Einwände.
Im zweiten Punkt einigte man sich, dass eine Kostenermitt lung überprüft werden soll, ob es sinnvoll ist, das Förderprogramm "Glasfaseranschluss für Schulen" in Anspruch zu nehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitzenden Stefan Spandl und dem weiterhin Marianne Steuer, Albert Vogl angehörten, hatte die Rechnungsunterlagen für 2017 geprüft. Es gab wenig zu beanstanden, da alle Haushaltsüberschreitungen nachvollziehbar und plausibel erklärt werden konnten. Kontoüberschreitungen gab es keine, dafür musste die Gemeinde 2017 monatlich zwischen 500,00 € - 700,00 € Strafzinsen wegen ihres Guthabens entrichten. Das Gremium genehmigte alle außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen im Jahre 2017 und entlastete die Verwaltung.
Der Raum für die Mittagsbetreuung im alten Schulgebäude soll saniert werden. In einer beschränkten Ausschreibung gaben die Firmen Pilhofer für den Bodenbelag (ca. 8.595 €) und Nitsche für die Malerarbeiten (ca. 4.266 €) die besten Angebote ab und erhielten den Auftrag.
Unter Informationen berichtete Bürgermeister Bernhard Graf über das geplante „9+2 – Modell“ in der Parsberger Schule. Das bedeutet, dass die Schüler die Mittlere Reife nicht nach einer 10. Klasse ablegen, sondern ein 11. Schuljahr besuchen. In zwei Schuljahren kann man somit im unmittelbaren Anschluss an den qualifizierenden Abschluss die Mittlere Reife mit der Abschlussprüfung zum Mittleren Bildungsabschluss erwerben.
Die bisherigen Kriterien zur Abgrenzung der benachteiligten Gebiete ließ die EU-Kommission nicht länger gelten. Sie verlangte von den europäischen Ländern, die benachteiligten Gebiete nach neuen, biophysikalischen Kriterien und weiteren spezifischen Kriterien abzugrenzen. Dadurch fielen alle Flächen im Hohenfelser Land aus der Förderzone mit Ausnahme der Flächen in der Gemarkung Hohenfels. Dies hat zur Folge, dass in den Gemarkungen Raitenbuch, Markstetten und Großbissendorf ein Bau von Photovoltaikanlagen wohl nicht mehr realisierbar ist.
Die Fahrzeuge der Feuerwehren aus Großbissendorf, Markstetten und Raitenbuch werden in dieser Woche in Landau abgeholt werden.