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Möglichkeiten und Fehler bei der Stimmabgabe

Das Bayerische Wahlrecht bietet so viele Möglichkeiten, dass es auch leicht zu Fehlern bei der Stimmabgabe führen kann. Damit Sie Ihre Stimmen nicht verschenken, sollten Sie sich vorab informieren, welche Wahlmöglichkeiten man hat. Die Bayerische Landesregierung hat hierzu eine Informationsbroschüre "Kommunalwahlen 2008" veröffentlicht, die die Wähler mit den Eigenarten des bayerischen Kommunalwahlrechts vertraut machen will.

Kurze Erläuterungen

 

Der Stimmzettel ist ungültig,

wenn

  • er nicht eindeutig erkennen lässt, für wen die Stimmen abgegeben werden.
  • er leer abgegeben wird; Streichen von Namen allein genügt nicht.
  • die Gesamtstimmenzahl überschritten wird.
  • die Wählerin oder der Wähler auf ihm zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichen angebracht hat.

Ankreuzen einer Liste

Die Wählerin/Der Wähler kann eine Liste ankreuzen, ohne bestimmte Personen auszuwählen; damit vergibt sie/er so viele Stimmen, wie die Liste Namen umfasst. Das Listenkreuz stellt eine eine Vereinfachung der Stimmabgabe dar, zum einen zur Zeitersparnis, aber auch um ungültige Stimmzettel, bzw. verschenkte Stimmen zu vermeiden.

Kumulieren

Mit ihren/seinen Stimmen kann die Wählerin/der Wähler die Chancen einzelner Personen, ein Mandat zu erringen, durch Häufeln (Kumulieren) vergrößern. Sie/Er kann diesen Personen bis zu drei Stimmen geben. Die Gesamtstimmenzahl darf aber insgesamt nicht überschritten werden.

Panaschieren

Die Wählerin/Der Wähler kann ihre/seine Stimmen Personen auf verschiedenen Listen geben (Panaschieren von frz. panacher – mischen). Sie braucht sich nicht auf Personen einer Partei oder einer Wählergruppe zu beschränken. Die Gesamtstimmenzahl darf aber insgesamt nicht überschritten werden.

Streichen

Die Wählerin/Der Wähler kann bei Stimmabgabe auch einzelne Kandidaten streichen. Diese erhalten dann keine Stimme, falls er gleichzeitig das Listenkreuz ankreuzt. Der Stimmzettel ist aber ungültig, wenn er nur Streichungen enthält (siehe oben).

Probewahlzettel

Eine gute Möglichkeit, die vielen Möglichkeiten beim bayerischen Kommunalwahlverfahren auszutesten, stellt der Probewahlzettel dar.

zum Probewahlzettel